Zahnarzt - Mitteilung der Schule
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Dresden, 11.01.2019
Liebe Eltern der Klassenstufen 5 bis 7,
vom 15.01.2019 bis 18.01.2019 findet die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung gemäß Schulgesundheitspflegeverordnung vom 10. Januar 2005 statt (genaue Einteilung finden Sie am Montag auf der Homepage). Dort heißt es in Paragraph 5:
§ 5 Durchführung der weiteren, zusätzlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen
(2) Das Gesundheitsamt führt in der Regel jährlich schulzahnärztliche Untersuchungen von der Klassenstufe 1 bis einschließlich Klassenstufe 7 durch, an denen die Schüler teilnehmen sollen. Die Eltern können der Teilnahme widersprechen. In Schulen, in denen das Gesundheitsamt fest-gestellt hat, dass das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, können die schulzahnärztlichen Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 durchgeführt werden.
(3) Der Schulleiter informiert die Eltern der entsprechenden Klassenstufe unverzüglich schriftlich über den jeweiligen Untersuchungstermin sowie den Zweck der Untersuchung. [....]
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird durch die Kinder- und Jugendzahnklinik (KJZK) des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Kontrolluntersuchung ohne Behandlung. Die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Untersuchung ist kostenlos.
Sie ist als wichtige Ergänzung zur Untersuchung beim Hauszahnarzt zu sehen, denn die zusam-mengestellten anonymisierten Untersuchungsergebnisse werden dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zur landesweiten Auswertung übermittelt. Auf deren Grundlage kön-nen zielgruppenspezifische Prophylaxe-Programme entsprechend der unterschiedlichen Kariesverteilung in den Schulen durchgeführt werden, von denen auch Ihr Kind profitiert. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme aller Schüler an dieser Untersuchung.
Schulzahnärztliche Untersuchungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer unabhängigen individuellen Beratung zum persönlichen Kariesrisiko und einer eventuellen kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.
Bitte teilen Sie schriftlich mit, wenn Sie die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Vorsorgeuntersuchung nicht wünschen.
Die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Untersuchung wird Ihrem Kind in einem ver-schlossenen Briefumschlag mitgegeben, wenn Sie damit einverstanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schriftlich mit.
Durch enge Kooperation der KJZK mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen besteht die Möglichkeit, dass Hospitanten, die sich im Vorfeld schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben, der Untersuchung beiwohnen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte ebenso mit.
Die Kinder sollten bitte den zahnärztlichen Vorsorgepass “Gesunde Zähne“ zum Termin mitbringen.
Viele Grüße
i. A. Kathleen Habel/Schulsekretärin