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Ausführliche Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/2024

für die zukünftigen Fünftklässler für das Schuljahr 2023/2024

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen.

Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 13.02.2023 per Post bzw. händischen Einwurf bis spätestens 03.03.2023 (Datum Poststempel).

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung Ihres Kindes im Aufnahmeverfahren.

Bitte reichen Sie das Original der Bildungsempfehlung sowie Kopien des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation, eine Kopie der Geburtsurkunde sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, ein. Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Desweiteren bitten wir um Übersendung der gewünschten Unterlagen lt. der Information zur Schulanmeldung.
Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mailadresse) zur evtl. Kontaktaufnahme an.

Bildungsempfehlung Oberschule

Eltern, deren Kindern die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und die wünschen, dass ihre Kinder die Ausbildung am Gymnasium fortsetzen, können ihr Kind ebenfalls bis zum 03.03.2023 anmelden.
Hier bitten wir die Eltern um persönliche Abgabe der Unterlagen. Diese können vom 20.02.2023 bis 03.03.2023, in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr, abgegeben werden.

Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung**, die zentral für alle Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung Gymnasium am 07.03.2023, 9.30 – 10.40 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Bitte finden Sie sich mit Ihrem Kind spätestens 9:15 Uhr im Erdgeschoß – Aula ein. Mitzubringen sind Schreibzeug und Schreibblock. Getränke sind erlaubt.
**Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 07.03.2023 bis zum 16.03.2023, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, am Gymnasium statt. Den genauen Termin stimmen wir mit Ihnen am Tag der Anmeldung ab. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 06.04.2023 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule, Oberschule+ oder am Gymnasium anmelden.

Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden die Eltern ihr Kind bitte bis spätestens 17.03.2023 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.

Aufnahmebescheid

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 26.05.2023.

Auswahlverfahren

Für das Schuljahr 2023/2024 nehmen wir sechs neue 5. Klassen auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

1. Ein Geschwisterkind ist zum Zeitpunkt der Anmeldung Schüler unserer Schule.
2. LRS (Lese-Rechtsschreib-Schwäche) – welche durch das LaSuB diagnostiziert worden ist.
3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester fußläufiger Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule (Bernhardstraße 18, 01069 Dresden) – Grundlage Routenplaner – Grenze 2,5 km).
4. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.  Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag der interessierten Eltern bis zum 02.06.2023.

Abgelehnte Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 26.05. bis 02.06.2023 an einem Gymnasium anzumelden, an dem noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung der Schülerin bzw. des Schülers im Aufnahmeverfahren. Eine Aufnahme an diesem Gymnasium schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren aus.

Tag der offenen Tür

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie und Ihr Kind zum Tag der offenen Tür“ am 09.02.2023, in der Zeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr, recht herzlich bei uns am Gymnasium begrüßen dürfen. Hier werden Ihnen sicherlich die ein oder anderen Fragen beantwortet.

Sollten Sie im Vorfeld Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

StD Jörg Beirich
Schulleiter am EWvT

 

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