Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte - Informationen und Antrag
Liebe Eltern,
unter bestimmten Voraussetzungen kann für Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind, ein Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte (Laptops, aber auch Drucker etc.) berücksichtigt werden. Mehr dazu finden Sie hier, der Antrag des Jobcenter Dresden ist hier zu finden.
Viele Grüße
Ihr EWvT