Auszahlungsanträge Schülerbeförderung für das Schuljahr 2020/2021
Liebe Eltern!
Die Auszahlungsanträge für die Kostenerstattung genehmigter Schülerbeförderung liegen vor:
Welches Formular Sie nutzen müssen, ÖPNV oder Pkw, ist von der bewilligten Beförderungsart abhängig.
Bitte geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis 30. September 2021 im Sekretariat ab. Es wäre jedoch schön, wenn der Antrag bis zur letzten Unterrichtswoche dem Gymnasium vorliegt und von mir bearbeitet dann zeitnah zur Auszahlung an das Schulverwaltungsamt weitergeleitet werden kann.
Sollte der Auszahlungsantrag nach dem 31. Dezember 2021 im Schulsekretariat eingehen, ist eine Auszahlung des Erstattungsbetrages nicht mehr möglich.
Noch einige Informationen zum Antrag:
- Eine Kopie des Bewilligungsbescheides muss dem Auszahlungsantrag wie auch im letzten Jahr nicht mehr beigefügt werden.
- Eine Bearbeitung des Auszahlungsantrages kann nur unter Angabe von IBAN erfolgen.
- Antragsteller des Auszahlungsantrages kann nur derjenige sein, der einen Bewilligungsbe-scheid vom Schulverwaltungsamt erhalten hat.
- Als Kontoinhaber kann jede beliebige Person oder der Schüler selbst eingetragen werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Kathleen Habel
Schulsekretärin