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Sehr geehrte, liebe Eltern,

dieses Jahr bekommen die Kinder keine Auszahlungsanträge für genehmigte Schulbeförderungskosten ausgeteilt. Diesen finden Sie jetzt hier.

Bitte drucken Sie sich den Antrag aus, füllen diesen aus, unterschreiben diesen und geben ihn zusammen mit einer Kopie vom Bewilligungsbescheid im Sekretariat ab. Sie haben Zeit die Anträge bis 30.09.2017 (spätestens bis 31.12.2017) abzugeben. Es wäre jedoch schön, wenn diese schon bis zur letzten Unterrichtswoche dem Gymnasium vorliegen. Die Auszahlungsanträge werden dann in der 1. Ferienwoche zur weiteren Bearbeitung und Auszahlung an das Schulverwaltungsamt versandt.

Noch einige Informationen zum Antrag:

Eine Bearbeitung des Auszahlungsantrages kann nur unter Angabe von IBAN und BIC erfolgen.

Antragsteller des Auszahlungsantrages kann nur derjenige sein, der einen Bewilligungsbescheid vom Schulverwaltungsamt erhalten hat.

Als Kontoinhaber kann jede beliebige Person oder der Schüler selbst eingetragen werden.

Dem Auszahlungsantrag ist zwingend eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes beizufügen.

Sollte der Bewilligungsbescheid abhanden gekommen sein, so erstellt das Schulverwaltungsamt eine Kopie. Eine Kopie muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Post unter Angabe des Schülernamens, der besuchten Schule und der Wohnanschrift beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Selbstverständlich können Sie eine Kopie auch persönlich abholen (Besucheranschrift: Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, 1. Etage, Zimmer 112).

Für die Erstellung einer Kopie wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € laut Kostensatzung der Landeshauptstadt Dresden fällig.

Wird die Kopie schriftlich beantragt, so erhalten Sie die Kopie mit einem Überweisungsschein per Post. Bei persönlicher Abholung der Kopie sind die 5,00 € bitte passend zu entrichten.

Ein Versand der Kopie per E-Mail ist ausgeschlossen.

Bei weiteren Fragen bitte Rückruf.

Liebe Grüße

Kathleen Habel

Schulsekretärin

 

 

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