Dresden, 27.05.2019
Liebe Eltern,
auch in diesem Jahr bekommen die Kinder keinen Auszahlungsantrag für genehmigte Schulbeförderungskosten ausgeteilt. Diesen finden Sie jetzt hier.
Bitte füllen Sie den ausgedruckten Antrag aus und geben diesen unterschrieben, zusammen mit einer Kopie vom Bewilligungsbescheid, bis 30. September 2019, im Sekretariat ab. Es wäre jedoch schön, wenn der Antrag bis zur letzten Unterrichtswoche dem Gymnasium vorliegt und von mir bearbeitet dann zeitnah zur Auszahlung an das Schulverwaltungsamt weiterleitet werden kann.
Noch einige Informationen zum Antrag:
Eine Bearbeitung des Auszahlungsantrages kann nur unter Angabe von IBAN und BIC erfolgen. Antragsteller des Auszahlungsantrages kann nur derjenige sein, der einen Bewilligungsbescheid vom Schulverwaltungsamt erhalten hat.
Dem Auszahlungsantrag ist zwingend eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes beizufügen.
Sollte der Bewilligungsbescheid abhanden gekommen sein, so erstellt das Schulverwaltungsamt eine Kopie. Diese muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Post unter Angabe des Schülernamens, der besuchten Schule und der Wohnanschrift beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Selbstverständlich können Sie die Zweitschrift auch persönlich abholen (Besucheranschrift: Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, 1. Etage, Zimmer 112).
Für die Erstellung einer Kopie wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € laut Kostensatzung der Landeshauptstadt Dresden fällig. Wird die Kopie schriftlich beantragt, so erhalten Sie mit dieser einen Überweisungsschein per Post. Bei persönlicher Abholung sind die 5,00 € bitte passend zu entrichten. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so bitte ich um Rückruf.
Viele Grüße
Kathleen Habel
Schulsekretärin