Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich muss mich entschuldigen. Ich habe vergessen euch eine wichtige Information zukommen zu lassen. Schüler die einen Nachteilsausgleich für die BLF in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 18.10. schriftlich bei der Schulleitung einreichen.
Da der Fehler auf meiner Seite liegt, bitte ich die betreffenden Schüler sich bei mir per E-Mail zu melden und den Antrag spätestens am ersten Schultag nach den Oktoberferien abzugeben. Einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben Schüler, die diesen bereits im Unterricht erhalten haben, z.B. LRS.
Mit freundlichen Grüßen
Christin Schuster